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Mit der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe vom 10. September 1996 wurden auf Basis des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes Grundlagen für die Zertifizierung von Unternehmen als Entsorgungsfachbetrieb geschaffen.


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Im Mai 1997 konnte ein entsprechender Überwachungsvertrag mit dem RW TÜV, Essen, unterzeichnet werden.

Nach Durchlaufen des Prüfverfahrens wurde Barbara Erzbergbau GmbH mit dem Titel "Entsorgungsfachbetrieb für die Tätigkeiten Behandeln und Verwerten von Abfällen" ausgezeichnet.

Die Berechtigung zum Tragen dieser Auszeichnung wird in regelmäßigen Audits geprüft, zuletzt im Mai 2007.

 

Der Versatz des Bergwerks Wohlverwahrt-Nammen entspricht vollumfänglich der Verordnung über den Versatz von Abfällen unter Tage (Berg-Versatzverordnung) vom 24.07.2002.