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Bei den zur Verarbeitung zugelassenen Stoffen handelt es sich überwiegend um Flugaschen aus der Entstaubung sowie Gipse aus der Entschwefelung von Steinkohlekraftwerken. Darüber hinaus liegen Einzelzulassungen für die Verwertung von weiteren Stoffen vor, die gemäß Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz zur Verwertung angenommen werden können.

Der Zulassung eines Stoffes für den Versatz geht eine intensive Prüfung durch die Fachbehörden voraus. Die Zulassung wird durch einen Betriebsplan nach Vorschrift des Bundes-Berggesetzes beantragt.

Die Stoffe können per LKW, per Bahn über einen eigenen Gleisanschluss oder per Schiff über den Hafen Minden angeliefert werden.

Ein umfangreiches Kontrollsystem garantiert, dass nur zugelassene Stoffe verarbeitet werden.

Zwei unterschiedlich strukturierte, nach Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigte Mischanlagen zur Herstellung des Versatzes können alle von blasfähig über grobkörnig bis hin zu sehr feuchten Stoffen verarbeiten.

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