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Im Sinne einer vollständigen Nutzung der Lagerstätte und der Rohstoffreserve muß der Abbauverlust minimiert werden. Diese Forderung wird durch das Bundes-Berggesetz sehr deutlich vorgegeben.

Die Abbauhohlräume müssen mit Material verfüllt werden. Dieses Material wird in zwei Mischanlagen aus verschiedensten Stoffen, Bindemitteln und Wasser hergestellt und muß genau spezifizierte Eigenschaften aufweisen.