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Im Sinne einer vollständigen Nutzung der Lagerstätte und der Rohstoffreserve muß der Abbauverlust minimiert werden. Diese Forderung wird durch das Bundes-Berggesetz sehr deutlich vorgegeben.

Mischanlage

Die Abbauhohlräume müssen mit Material verfüllt werden. Dieses Material wird in zwei Mischanlagen aus verschiedensten Stoffen, Bindemitteln und Wasser hergestellt und muß genau spezifizierte Eigenschaften aufweisen.

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